Artikel 3 GG im Bundesrat
🏳️⚧️🏳️🌈 Endlich ist es so weit! Heute wurde die Bundesratsinitiative zur Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um die sexuelle Identität offiziell eingebracht. Ich erinnere mich gut: Zuletzt im Februar habe ich im Abgeordnetenhaus deutlich gemacht, wie lange wir auf diesen Schritt gewartet haben. Der Entwurf lag bereits seit Sommer 2024 vor, aber die Mitzeichnung und Umsetzung ließen auf sich warten.
Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass sich Berlin im Bundesrat für die Ergänzung von Artikel 3 GG stark macht. Diese Erweiterung ist längst überfällig, gesellschaftlich, historisch und rechtlich.
Vor zwei Jahren hat der Regierende Bürgermeister es auf dem CSD groß angekündigt. Dann passierte lange nichts. Unsere Senatorin Cansel Kiziltepe hat bereits früh einen Entwurf vorgelegt.
Jetzt gibt es endlich einen gemeinsamen Senatsbeschluss, der heute in den Bundesrat eingebracht wurde.
Cansel Kiziltepe hat dort heute klargemacht:
🗣️ „Artikel 3 schützt Minderheiten vor politischer Willkür. Mit der Erweiterung würde endlich auch die queere Community explizit unter dem Schutz des Gleichheitsgrundsatzes stehen.“Und das ist zentral:
❗ Es geht nicht um Sonderrechte, sondern um Grundrechte.
Das Grundgesetz gilt für alle – und queere Menschen müssen endlich sichtbar und rechtlich geschützt darin verankert sein.