Wohnungen zum Wohnen, nicht für Zweckentfremdung
Wohnungen sind zum Wohnen da. Deshalb ist das so genannte Zweckentfremdungsverbot in Berlin ein wichtiger Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum und gut für Schöneberg!
Es sagt: Wohnungen dürfen nicht als Ferienwohnungen oder durch Leerstand zweckentfremdet werden. Das ist besonders in Schöneberg wichtig. Hier gibt es viele Wohnungen, die als AirBnB genutzt werden statt für Mieter*innen zur Verfügung zu stehen. Oder die sogar absichtlich leer gelassen werden, damit sie irgendwann später mehr Geld bringen.
Das Zweckentfremdungsgesetz in Berlin bringt echte Erfolge für die Mieter*innen. Allein in Tempelhof-Schöneberg wurden bisher 4096 Wohnungen wieder als Wohnungen zurückgeführt. 1165 davon waren Ferienwohnungen.
Zweckentfremdungsverbot noch besser machen? Dazu finde ich drei Punkte besonders wichtig:
Mehr Personal. Wir brauchen mehr Personal vor Ort, um dieses Gesetz wirkungsvoll umzusetzen.
Härtere Sanktionen und Durchgriffsmöglichkeiten bei Zweckentfremdung.
Mehr Öffentlichkeit. Wir brauchen eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne, damit auch diejenigen informiert sind, die bisher nicht mitbekommen haben, dass Leerstand und Ferienwohnung Zweckentfremdung sind.
Bessere Regelungen für soziale Träger. Das Zweckentfremdungsverbot darf nicht dazu führen, dass diese Einrichtungen, die den sozialen Zusammenhalt gerade in schwierigen Wohnlagen gewährleisten, verdrängt werden.
Mein Ziel ist es, das Zweckentfremdungsverbot noch besser und effektiver zu machen.
Dafür: am 12. Februar alle Stimmen für sie SPD!